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März - Überprüfung ortsveränderlichen Geräte

In den letzten Tagen waren unsere Auszubildenend Erik Theske und Pascal Ziema mit der Überprüfung der ortsveränderlichen Geräte am Standort Denkendorf beschäftigt. 

Die nach DGUV Vorschrift 3 § 3 notwendige Prüfung ortsveränderlicher Geräte umfasst alle Betriebsmittel, die einen Stecker haben und die man bewegen kann. Sie begannen mit den Messungen in der Lehrwerkstatt und im Lager. Es wurden alle Geräte vom Keller bis zu den Büros durchgecheckt. Sie prüften zum Beispiel Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Steckdosenleisten oder Monitore. 

Zu den regelmäßigen Schritten, die bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte vorzunehmen sind, gehören die Sichtprüfung und das Messen. Darüber hinaus sollten die Geräte einer Funktionsprüfung und einer Erprobung ausgesetzt werden. Zum Prüfumfang zwingend gehören die Dokumentation der Prüfung und der Ergebnisse sowie die Kennzeichnung der geprüften Geräte, die Auswertung und die Festlegung eines neuen Prüftermins.